AfA-Tabellen für das Gastgewerbe
Die AfA-Tabelle („Absetzung für Abnutzung“, kurz AfA-Tabelle) ist ein Hilfsmittel zur Schätzung der gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens. Sie ist notwendig zur Berechnung der steuer-rechtlichen Abschreibung und wird vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Die für das Gastgewerbe wesentlichen AfA-Tabellen wurden von Hotelberatern des Sachverständigenbüro Giancarlo Bethke zusammengefasst: