AfA-Tabellen für das Gastgewerbe

Die AfA-Tabelle („Absetzung für Abnutzung“, kurz AfA-Tabelle) ist ein Hilfsmittel zur Schätzung der gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens. Sie ist notwendig zur Berechnung der steuer-rechtlichen Abschreibung und wird vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Die für das Gastgewerbe wesentlichen AfA-Tabellen wurden von Hotelberatern des Sachverständigenbüro Giancarlo Bethke zusammengefasst:

  • Afa-Tabelle "Anlagegüter - alphabetische Reihenfolge" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Anlagegüter - nummerische Reihenfolge" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Kaffee- und Teeverarbeitung" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Gastgewerbe" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Gastgewerbe I" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Brauereien- und Mälzereien" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Erfrischungsgetränke- und Mineralbrunnenindustrie" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Fleischwarenindustrie - Fleischerei" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Bäckerei, Brot- und Backwarenindustrie" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Betriebs- und Geschäftsausstattung" [mehr]
  • Afa-Tabelle "Weinbau und Weinhandel" [mehr]
  • Änderung der "Allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen" u. Schichtzuschläge vom 02.02.2001 [mehr]
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