Glossar - Wertbegriffe
Es werden in Sachverständigengutachten und in Beweisbeschlüssen eine Vielzahl von Wertbegriffen und Kostenbegriffen verwendet, die teilweise uneinheitlich definiert und fachbereichspezifisch verschieden eingesetzt werden. Aufgrund der Vielzahl der Wert- und Kostenbegriffe hat eine Arbeitsgruppe der IHK für München und Oberbayern ein Glossar erarbeitet mit dem Ziel, die für die Sachverständigen und Richter wichtigsten Wert- und Kostenbegriffe zu erläutern und zur Vereinheitlichung der fachspezifischen Wertbegriffe beizutragen.
Wertbegriffe | Begriffserklärung | Bemerkung |
Angebotswert | Der Angebotswert ist ein gewichteter Durchschnittspreis, der aus einer Reihe von Vergleichsobjekten gebildet wird. | Für alle Fachbereiche (FB) |
Anschaffungswert | Der Anschaffungswert umfasst die Kosten, die zur Zeit der Anschaffung aufgewendet werden mussten, um den Bewertungsgegenstand zu erwerben. |
Für alle FB Quelle: IfS |
Auktionswert | Der im Teilabsatzmarkt (Auktion) erzielbare Zuschlagswert (= Hammerpreis) für einen Bewertungsgegenstand zzgl. Summe aus Aufgeld und Steuern. Wert, der durch den Preis bestimmt ist, den ein Bieter/Erwerber aufwenden muss, um den ersteigerten Gegenstand zu erwerben. | Für alle FB außer Immobilien |
Beleihungswert |
Der Beleihungswert ist ein bankspezifischer Wert und stellt eine Wertprognose dar. Er ist inhaltsgleich mit dem Verkehrswert / Marktwert abzüglich bestimmter Risikoabschläge für das Verwertungsrisiko im Zwangsverwertungsfalle.(Der Beleihungswert darf den Marktwert nicht übersteigen) |
Vgl. Sandner , Lexikon der Immobilienwertermittlung, 2. Auflage, S. 124, siehe § 16 Pfandbriefgesetz |
Erbschaftssteuer | Unter Erbschaftsteuerwert wird der Wert verstanden, der nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) als Grundlage zur Feststellung der Erbschaftsteuer zu errechnen ist. Die Ermittlung richtet sich nach dem Bewertungsgesetz (BewG) | Für alle FB Vgl. § 12 ErbStG i.V.m. dem BewG § 9 (Gemeiner Wert) und spezifisch §§ 10, 11, 19, 95 – 99, 103, 109, 137 |
Erbteilungswert | Unter Erbteilungswert wird der Wert von Teilen aus der Erbteilung verstanden, wenn die Vermögensteile nicht in ihrer Gesamtheit an eine Person übergeben werden oder eine unterschiedliche Bewertung von Vermögensteilen nach dem Erbschaftsteuergesetz erforderlich ist. Die Bewertung richtet sich nach dem BewG. | Für alle FB Vgl. §§ 3 – 8 i.V.m. § 12 ErbStG |
Ertragswert | Der Ertragswert stellt den Barwert aller zukünftigen, nachhaltigen Reinerträge eines Bewertungsgegenstandes dar und ist somit ein Zukunftserfolgswert. Es handelt sich um den Kapitalwert eines Bewertungsgegenstandes. | Vgl. auch Lexikon der Immobilienbewertung, S. 256 ff sowie § 17 ff der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV) |
Fair Value | Der Begriff Fair Value ist ein Terminus der internationalen Rechnungslegungsvorschriften International Accounting Standards/ International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS), somit ein Bilanzterminus. Er wird in der deutschen Übersetzung als „beizulegender Zeitwert“ (siehe unter Zeitwert) bezeichnet. Mit dem Begriff Market Value besteht Inhaltsidentität |
Für alle FB Vgl. Amtsblatt der EU L 394/61 Vgl. Weber et al, IFRS-Immobilien (2009, S. 82) |
Facheinzelhandelswert | Wert, der durch den Preis bestimmt wird, den der leistungsfähige und seriöse Facheinzelhandel für Bewertungsgegenstände in neuwertigem rsp. gebrauchtem Zustand verlangt. Auktionswert zzgl. üblicher Marge des leistungsfähigen und seriösen Facheinzelhandels (Galerien, Antiquitätenhandel |
Für Kunst und Antiquitäten |
Fortführungswert | Der Fortführungswert ist die Summe der Teilwerte, wenn ein Unternehmen nicht zerschlagen, sondern fortgeführt wird. Die Bewertung richtet sich nach dem Bewertungsgesetz (BewG) und ggf. der Insolvenzordnung (InsO). |
Für alle FB |
Gebrauchswert | Subjektiv geschätzter Nutzen oder objektiv gegebene Eignung eines Gutes zur Befriedigung von Bedürfnissen und zur Erfüllung bestimmter Zwecke. |
Kfz, Maschinen |
Gebrauchtwert | Wiederbeschaffungspreis eines Bewertungsgegenstandes in gleicher Art und Güte in gebrauchtem Zustand. Der Gebrauchtwert wird häufig mit dem (technischen) Zeitwert vermischt. |
Für alle FB |
Gemeiner Wert | Der Gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Der Gemeine Wert ist inhaltsgleich mit dem Verkehrswert, Marktwert und grundsätzlich auch mit dem Fair Value. |
Für alle FB |
Handelswert | Als (Gemeiner) Handelswert wird der im Handelsverkehr zu erzielende Durchschnittspreis (Marktpreis) einer Ware (Bewertungsobjekt) bezeichnet. Er entspricht dem Marktpreis. |
Für alle FB |
Händler - Ein-/Ankaufswert | Betrag, der von einem Händler für einen Bewertungsgegenstand bezahlt wird, ohne dass hierbei besondere Umstände, wie z. B. Inzahlungnahme bei Kauf eines neuen Objektes oder Ähnliches, berücksichtigt werden dürfen. |
Für alle FB außer Immobilien |
Händler - Verkaufswert |
Dieser Wert ist in der Regel bei den Bewertungsgegenständen identisch mit dem Wiederbeschaffungswert (siehe unten). |
Für alle FB außer Immobilien |
Installationswert |
Der Installationswert umfasst die Kosten der Installation des Bewertungsgegenstandes einschließlich der Inbetriebnahme vor Ort (auch Inbetriebnahmekosten genannt). |
Für alle FB |
Kurswert |
Der Kurswert ist der Wert eines Wertpapiers aufgrund seines Börsenkurses. Unterschieden wird in Stücknotiz (Kurswert = Wertpapierkurs) und Einheitsnotiz (Effekten in Prozent des Nominalwertes). (Wertermittlung insbesondere zu steuerlichen Zwecken) |
Vgl. Brockhaus Lexikon und Wirtschaftslexikon24.net |
Liebhaberwert |
Ein von persönlichen und subjektiven Kriterien geprägter Wert, den einzelneMarktteilnehmer einem Bewertungsgegenstand zumessen. Disparater und nicht objektivierbarer Aufschlag auf den Marktwert. Als Bewertungsbasis zur Marktwertermittlung nicht geeignet. |
Für alle FB |
Liquidationswert |
Der Liquidationswert stellt den Wert von Vermögens-(Bewertungs-) gegenständen bei der Auflösung von Unternehmungen dar. Die Unternehmung wird hierbei nur als Ansammlung von wirtschaftlichen Gütern angesehen. Bei der Wertermittlung werden die schlechtesten Verwendungsverhältnisse zugrunde gelegt. |
Für alle FB |
Market Value (int.) Marktwert (nat.) |
„Der Market Value (MV) ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Immobilienvermögen am Tag der Bewertung zwischen einem verkaufsbereiten Veräußerer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessener Vermarktungsdauer in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ausgetauscht werden sollte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.“ Verkehrswert, Marktwert, Gemeiner Wert, Market Value und Fair Value sind inhaltsgleiche Begriffe. |
Der Verkehrswert hat durch das Europarechts- Anpassungsgesetz-Bau (EAGBau vom 24.6.2004) den Klammerzusatz Marktwert erhalten, somit besteht Inhaltsidentität mit dem internationalen Begriff Market Value der TEGoVA (Internationale Grundstücksbewerter-Organisation) Vgl.auch Weber et al, IFRS Immobilien |
Materialverkaufswert |
Wert, der durch den Preis bestimmt wird, der bei Veräußerung aller wertbildenden Materialen eines Bewertungsgegenstandes am Markt erzielbar wäre. |
Hausrat, Wertgegenstände wie z. B. |
Materialwert |
Der Materialwert umfasst die Kosten für den Erwerb aller Bestandteile, die für die Herstellung eines Bewertungs-gegenstandes aufzuwenden sind. |
Für alle FB außer Immobilien |
Mietwert |
Der Mietwert umfasst die Kosten, die berechnet werden können, wenn ein Bewertungsgegenstand eines Dritten während eines bestimmten Zeitraums benutzt wird. |
Für alle FB |
Minderwert |
Der Minderwert bezeichnet ganz allgemein die Summe Geldes, die ein Bewertungsgegenstand durch einen Mangel, einen Schaden oder durch eine Reparatur an Wert verliert. |
Für alle FB Kfz: Zum technischen und merkantilen |
Minderwert, |
Der merkantile Minderwert ist ein Vermögensschaden, der bei beschädigten oder mangelhaften Sachen trotz technisch einwandfreier Reparatur durch Abschlag vom Marktwert eintreten |
Für alle FB |
Minderwert, technischer |
Ein technischer Minderwert verbleibt,wenn trotz sorgfältiger und fachgerechter Reparatur der Sache nicht sicher der gleiche technische Zustand (Gebrauchsfähigkeit, Betriebssicherheit, |
Für alle FB |
Mindestwert |
Der Mindestwert ist ein Begriff aus der steuerlichen Einheitsbewertung von Grundbesitz. Der für ein bestimmtes Grundstück anzusetzende Wert darf bei der Feststellung des Einheitswertes nicht geringer sein als der Bodenwert ohne Bebauung. Ist dieser Einheitswert geringer, so muss der höhere Mindestwert angesetzt werden Gebäudeabbruchkosten dürfen vom Mindestwert abgezogen werden. |
Immobilien |
Neuwert |
Der Neuwert umfasst die Kosten, die für den Bewertungsgegenstand am Bewertungsstichtag in neuem und untadeligem Zustand aufzuwenden wären. Hinweis: Zu beachten sind die speziellen versicherungstechnischen Definitionen zum Neuwert! |
Für alle FB |
Nutzungswert |
Zu erwartender Wert bei einer weiteren Nutzung eines Bewertungsgegenstandes an Ort und Stelle unter Berücksichtigung des Alters, der Abnutzung und des Gebrauchs. |
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Residualwert |
Der Residualwert ist der Wert, der sich bei einem Neubauvorhaben auf Kostenkalkulationsbasis ergibt, wenn alle Bau-, Entwicklungs- und Vermarktungskosten einschließlich Unternehmergewinn von den errechneten Gesamtkosten der Baumaßnahme abgezogen werden und somit nur noch der Bodenwert(Residuum=tragbarer Bodenwert) als offener Restposten übrig |
Immobilien |
Restwert |
Der Restwert (Veräußerungswert) ist der Wert eines Bewertungsgegenstandes nach Ablauf der zugrunde gelegten oder technischen Nutzungsdauer oder nach einem Schadensereignis, wenn der Bewertungsgegenstand zu seinem ursprünglichen Verwendungszweck nicht mehr benutzt werden kann oder soll. |
Für alle FB Quelle IfS* Quelle BVS* Versicherungsrecht beachten |
Rumpfwert |
Ein funktionierender Bewertungsgegenstand, der bereits die übliche Nutzungsdauer überschritten |
Quelle BVS* |
Sachwert |
Der Sachwert setzt sich zusammen aus dem Wert des Bodens (Grundstückspreis und Nebenkosten) und dem Wert der baulichen Anlagen, generiert aus den Herstellungskosten einschließlich |
Immobilien Vgl. §§ 21-23 ImmoWertV |
Sammlerwert |
Wert, den ein spezifischer Kreis von Marktteilnehmern (Sammlern) einem Bewertungsgegenstand zumisst. Voraussetzung ist, dass ein ausreichend großer Sammlermarkt, zu dem alle Marktteilnehmer Zugang haben, als objektivierbare Bewertungsgrundlage existiert. |
Für alle FB außer Immobilien |
Sammlerwert |
Wert, den ein spezifischer Kreis von Marktteilnehmern (Sammlern) einem Bewertungsgegenstand zumisst. Voraussetzung ist, dass ein ausreichend großer Sammlermarkt, zu dem |
Für alle FB außer Immobilien |
Sammlungswert |
Zusätzlicher, über die Summe der Einzelwerte hinausgehender Wert, der sich aus Zusammensetzung,Einzigartigkeit, Vollständigkeit, kunst- und kulturhistorischer Bedeutung einer Sammlung ergeben kann. |
Gegenstände von besonderem Wert wie z. B. Kunst, Antiquitäten, Oldtimer |